- Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung
- Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung bzw. abgeschlossener einjährigen Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachhelfer/in
- Gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
- Es besteht ein Impfschutz gegen Masern (Impfpass) -> gesetzliche Vorgabe seit 2020 für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Es besteht ein Impfschutz bzw. Bestätigung über mind. zwei erfolgte Impfungen bzw. Genesenenstatus plus eventuelle Impfung in Bezug auf Covid-19. -> gesetzliche Vorgabe ab 16.3.22 im Gesundheitswesen
- Kein Muss, aber sinnvoll: erster Einblick in das Berufsfeld (z.B. Praktikum im Bereich Pflege, egal ob Krankenhaus oder Seniorenresidenz oder ambulanter Dienst)